Gesetzesdekret 184/23 zur Umsetzung der Richtlinie 2021/2118 zur Reform

der Regelung der Haftpflichtversicherung.

 

Das von der Regierung am 23.12.2023 erlassene Gesetzesdekret setzt eine spezifische europäische Verordnung um, auf deren Grundlage die Versicherungspflicht für Fahrzeuge eingeführt wird, die bisher nicht dieser Pflicht unterlagen.

Die wichtigsten Änderungen sind im Folgenden zusammengefasst

 

Begriffsbestimmung “Fahrzeug”

  1. jedes ausschließlich durch mechanische Kraft angetriebene Kraftfahrzeug, das auf dem Boden, nicht aber auf Schienen fährt, mit
    1.1 einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h; oder
    1.2 einem maximalen Eigengewicht von mehr als 25 kg und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 14 km/h 
  1. jeder Anhänger, der zur Verwendung mit einem unter 1) genannten Fahrzeug bestimmt ist, unabhängig davon, ob er an dieses angekuppelt ist oder nicht

  2. Elektrofahrzeuge [noch zu bestimmen].

 

Begriffsbestimmung “Verkehr”Die Verwendung des Fahrzeugs muss mit seiner Funktion als Beförderungsmittel übereinstimmen.

Der Ort des Verkehrs
Die Versicherungspflicht besteht auch dann, wenn das Fahrzeug im privaten oder verbotenen Bereich verkehrt.

Geltungsbereich der Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Vorschrift gilt unabhängig von den Merkmalen des Fahrzeugs, dem Gelände, auf dem es benutzt wird, und davon, ob es steht oder sich bewegt. Die Verpflichtung gilt auch für Fahrzeuge, die ausschließlich in Bereichen eingesetzt werden, zu denen der Zugang beschränkt ist. 

Wenn die Maschinen und Geräte Ihres Unternehmens die im Gesetz genannten Merkmale aufweisen, ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung daher auch für ein Fahrzeug ohne Kennzeichen obligatorisch, da es nicht zugelassen ist und durch sein Fahrgestell identifiziert werden kann, wie z. B. Gabelstapler und Arbeitsfahrzeuge, auch wenn sie nur auf Baustellen, Steinbrüchen und dergleichen verkehren, mit den Merkmalen Geschwindigkeit >25 km/h oder Gewicht >25 kg und Geschwindigkeit >14 km/h.

Die Betriebshaftpflichtversicherung (allgemeine Haftpflichtversicherung) kann diese Art von Risiko in keiner Weise abdecken.